Eine Reihe von Regierungen hat Finanzierungsrichtlinien eingeführt und Gesetze verabschiedet, die die Förderung von NGOs verweigern, die sich mit Antisemitismus befassen.

Diese staatlichen Maßnahmen sind allesamt wichtige Schritte, können jedoch nur dann wirksam sein, wenn sie tatsächlich umgesetzt werden. Viele der NGOs, die gegen diese Richtlinien verstoßen (wie im vorherigen Abschnitt erörtert), erhalten weiterhin staatliche Mittel, auch über alternative Rahmenbedingungen.

Schweiz

Im Juni 2017 hat das Schweizer Parlament beschlossen, „die Gesetze, Erlasse und Verordnungen so zu ändern, dass die Schweiz Entwicklungszusammenarbeitsprojekte von an Rassismus oder Aufstachelung, nicht Mal indirekt, beteiligten NGO, nicht subventionieren kann“.

Dänemark

Am 5. Oktober 2018 kündigte das dänische Außenministerium wichtige neue Kriterien für die Finanzierung von NGO an. In diesen Richtlinien heißt es ausdrücklich, dass Projekte zur Förderung von BDS, Organisationen, die das Existenzrecht Israels infrage stellen, und solche mit Verbindungen zum Terror keinen Anspruch auf Fördermittel erhalten.

Niederlande

Laut dem „Arbeitsplan 2018“ des niederländischen Außenministeriums enthielten die zwischen dem niederländischen Außenministerium und NGOs unterzeichneten Verträge neue Finanzierungsrichtlinien, die sicherstellen, dass die Niederlande keine „Organisationen finanzieren, die Hassreden, Rassismus, Antisemitismus in irgendeiner Art oder Form fördern“.

Deutschland

Am 17. Mai 2019 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine wegweisende Resolution, in der BDS-Kampagnen (Boycott, Divestment, and Sanctions) gegen Israel als antisemitisch definiert wurden. Die gemeinsame Resolution „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ wurde von der CDU / CSU, der SPD, der FDP und den Grünen unterstützt. Entscheidend ist, dass der Bundestag die Beendigung der Bundesförderung für BDS-Fördergruppen gefordert hat.

Im Einzelnen heißt es bei dem Beschluss, dass der Bundestag:

  1. „jeder Form des Antisemitismus schon im Entstehen in aller Konsequenz entschlossen entgegenzutreten und die BDS-Kampagne und den Aufruf zum Boykott von israelischen Waren oder Unternehmen sowie von israelischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Künstlerinnen und Künstlern oder Sportlerinnen und Sportlern zu verurteilen;
  2. Räumlichkeiten und Einrichtungen, die unter Bundestagsverwaltung stehen, keinen Organisationen, die sich antisemitisch äußern oder das Existenzrecht Israels in Frage stellen, zur Verfügung zu stellen. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, keine Veranstaltungen der BDS-Bewegung oder von Gruppierungen, die deren Ziele aktiv verfolgen, zu unterstützen;
  3. seine Unterstützung für die Bundesregierung und den Beauftragten für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus sowohl in der Prävention als auch in der entschiedenen Bekämpfung von Antisemitismus und jeglichem Extremismus unvermindert fortzusetzen;
  4. keine Organisationen finanziell zu fördern, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen;
  5. keine Projekte finanziell zu fördern, die zum Boykott Israels aufrufen oder die die BDS-Bewegung aktiv unterstützen;
  6. Länder, Städte und Gemeinden und alle öffentlichen Akteurinnen und Akteure dazu aufzurufen, sich dieser Haltung anzuschließen.“