Key Issue:Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) und NGOs
Am 20. Dezember 2019 gab die Generalstaatsanwältin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) Fatou Bensouda bekannt, dass sie beabsichtige, mutmaßliche Kriegsverbrechen im „Staat Palästina“ zu untersuchen. Dieser Schritt ist in erheblichem Maße das Ergebnis einer konsequenten und intensiven Lobbyarbeit des IStGH seit über einem Jahrzehnt durch Nichtregierungsorganisationen (NGO). Dazu gehören Human Rights Watch (HRW), Amnesty International und eine Reihe von Organisationen mit Verbindungen zur Terrorgruppe Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP).




Am 16. März 2020 legten NGO Monitor und seine Partner dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) einen amicus-Schriftsatz vor, in dem die Ungenauigkeiten und Mängel der förmlichen Untersuchung von Kriegsverbrechen im Westjordanland und im Gazastreifen hervorgehoben wurden.
Die Vorlage ist eine Antwort auf die Ankündigung der IStGH-Staatsanwältin im Dezember 2019, wonach sie plant, eine förmliche Untersuchung Israels wegen „Kriegsverbrechen“ im Westjordanland und im Gazastreifen einzuleiten. Unser Beitrag enthält mehrere Argumente dafür, warum der IStGH nicht für Israelis zuständig ist und warum die diesbezüglichen Ansprüche der Staatsanwältin fehlerhaft sind.
Es überrascht nicht, dass das Anti-Israel-NGO-Netzwerk (viele Beteiligte werden von europäischen Regierungen finanziert), das zentral an der Umsetzung der IStGH-Agenda beteiligt war, ebenfalls amicus-Schriftsätze vorlegte. Forscher von NGO Monitor untersuchen ihre Beiträge sowie andere „Beweise“, die diese Organisationen zusammengestellt haben.