Key Issue:Vereinte Nationen BDS „Schwarze Liste“
Nach mehreren Verzögerungen durch rechtliche, ordnungsgemäße und methodische Bedenken, die jedoch am Ende nicht berücksichtigt wurden, veröffentlichte das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR) der Vereinten Nationen (VN) am 12. Februar 2020 seine „Datenbank aller Unternehmen“, welche, so behauptet, zu „Menschenrechtsbedenken“ beitragen würden. Diese vom VN-Menschenrechtsrat (HRC) angeordnete schwarze Liste der Vereinten Nationen soll die BDS-Kampagnen (Boykott, Investitionsstopp und Sanktionen) stärken und Israel als Alleinschuldigen herausgreifen. Die einzigartige Behandlung Israels in dieser Angelegenheit verstößt wie bei vielen anderen HRC-Initiativen gegen die Definition des Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA).
In Anlehnung an, die von NGO Monitor geäußerten Bedenken, wurde die Veröffentlichung der schwarzen Liste erstmals im Februar 2017 verschoben. Laut den VN „es wird mehr Zeit benötigt, es ist ein sehr komplexes Thema … Wir müssen eine klare Vorstellung davon haben, wie die Unternehmen aufgelistet werden und welche Kriterien genau gelten.“
Im Januar 2018 wurde die schwarze Liste unter Berufung auf „begrenzte Ressourcen“ erneut verschoben, da das OHCHR noch nicht alle Unternehmen auf der Liste benachrichtigt hatte.
Am 4. März 2019 wurde die schwarze Liste ein drittes Mal verschoben. In einem Brief an den Präsidenten des VN-Menschenrechtsrates schrieb OHCHR-Kommissarin Bachelet: „Weitere Überlegungen sind erforderlich. Mein Büro wird der Angelegenheit weiterhin die erforderliche Aufmerksamkeit widmen, um diese beauftragte Tätigkeit in den kommenden Monaten abzuschließen.“
Lesen Sie die Pressemitteilungen von NGO Monitor „Anti-Israelische schwarze Liste wird vom VN-Menschenrechtsrat verzögert“ (14. Februar 2017; Englisch) und „Erklärung zur Verzögerung der VN-Schwarzen Liste“ (31. Januar 2018; Englisch).