Am 24. März 2016 hat der Menschenrechtsrat (UNHRC) die Resolution 31/36 „Israelische Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem, und im besetzten syrischen Golan“ verabschiedet. In der Resolution wurde das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR) in Absprache mit der VN-Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Menschenrechte aufgefordert, eine diskriminierende schwarze Liste von Organisationen zu erstellen, die angeblich Aktivitäten in Gebieten hinter der Waffenstillstandslinie von 1949 durchführen würden. Die Datenbank zielt auf wirtschaftliche Schädigung von Unternehmen, die sich im Besitz von Juden befinden oder mit Israel Geschäfte machen, ab, und soll letztendlich dem jüdischen Staat schaden.

Diese schwarze Liste, die darauf abzielt, diskriminierende anti-israelische BDS-Bewegung (Boykott, Investitionsstopp und Sanktionen) voranzutreiben, geht von den falschen Prämissen aus, dass Geschäfte in besetzten Gebieten als „illegale Siedlungstätigkeit“ zu bezeichnen und nach internationalem Recht als verboten zu definieren. Tatsächlich gibt es kein solches Verbot, und fast jedes Land auf der Welt, welches sich in Besatzungssituationen befindet, betreibt und/oder erleichtert Geschäftstätigkeiten in Siedlungen.

Die diskriminierende schwarze Liste richtet sich auch an Unternehmen, die Sicherheitsdienste für den Staat Israel erbringen, indem legitime Sicherheitsmaßnahmen als „illegale Siedlungsaktivitäten“ gekennzeichnet werden. Ziel ist es, die Bemühungen zum Schutz der Zivilbevölkerung vor palästinensischem Terrorismus zu stören. Dies ist Teil einer jahrzehntelangen VN-Kampagne zur Abwertung und Rechtfertigung palästinensischer Gewalt.

Eine weitere wichtige Kategorie der aufgelisteten Organisationen ist Unternehmen, die sowohl Palästinensern als auch Israelis Konsumgüter und Dienstleistungen (Lebensmittel, Telekommunikation, Arzneimittel, Gas, Wasser) anbieten. Die Vereinten Nationen versuchen die Tätigkeiten dieser Unternehmen zu stoppen, oder diskriminierende Geschäftskriterien zu verhängen, welche weder Menschenrechte noch wirtschaftliche Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung und die Angestellte berücksichtigen würden.

Die BDS-schwarze Liste der Vereinten Nationen richtet sich auch an Unternehmen, die sich der Förderung des jüdischen und christlichen Erbes und des Tourismus in Jerusalem und im Westjordanland gewidmet haben. Mit anderen Worten, die schwarze Liste versucht, die jüdische und christliche Geschichte aus dem Heiligen Land zu entfernen und ist daher sowohl in ihrer Absicht als auch in ihrer Wirkung antisemitisch. Trotz der Bemühungen, die Veröffentlichung zu verhindern und mehrfacher Verzögerungen, wird die Liste offenbar im März 2019 auf der 40. Tagung des UN-Menschenrechtsrates vorgestellt.